01.03.2018 - 14 Ausfallbürgschaft der Stadt Schönberg für das B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 01.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Götze erläutert noch einmal den Sachverhalt.
Herr Korn schildert die ausführlichen Beratungen des Bauausschusses. Insbesondere geht er noch einmal auf die zu veräußernden Flächen, die Wege- und Nutzungsrechte und die weiteren offenen Fragen der Ausfallbürgschaft ein.
Weiterhin sprechen Frau Behr zur vorgesehenen Nachnutzungsregelung und Herr Stickel.
Herr Freitag äußert seine Bedenken über den Zeitraum der städtischen Verpflichtung.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der bisherigen Beschlüsse – Erbbaurechtsvertrag und fachliche Unterstützung vorzulegen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 1.070.000 € für den Verein „Haus des Kindes“ e.V. für den Neubau einer Kindertagesstätte zu Gunsten der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest unter Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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35,5 kB
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2,5 MB
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