23.08.2018 - 5 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot stellt den Stand der 3. Änderung des B-Planes vor.

Es hat nochmals eine 2. verkürzte Beteiligung für 2 Wochen mit den Entwurfsunterlagen stattgefunden. Gegenstände waren:

1. Mit BauGB und BauNVO Novellierung in 2017 besteht nun die Möglichkeit Ferienwohnungen ausnahmsweise auch in allgemeinen Wohngebieten zuzulassen. Hier ist durch das Amt im Rahmen der Genehmigungsanträge die ausnahmsweise Zulässigkeit (ca. 20 %) zukünftig zu beachten.

2. Ein GFL-Recht im südlich angrenzenden Bereich zum Altgebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 Dorfschlag entfällt. Ein im Ursprungsplan festgesetzter Weg von der Straße Hufschlag zur Bergstraße entfällt zukünftig. In diesem Bereich wurde die Baugrenze für die Grundstücke an der Bergstraße durchgezogen.

3. Knackpunkt waren die Leitungen auf dem zusätzlichen städtischen Baugrundstück. Diese mussten nachrichtlich übernommen werden. Der Zweckverband meinte, dass ein Teil parallel zur Bergstraße verlaufend nicht mehr in Funktion ist. Das Amt konnte hierzu keine abschließende Aussage geben. Daher sind die Leitungen nachrichtlich übernommen und auch nicht ausgekreuzt. Vor Verkauf des Grundstücks ist klarzustellen, dass die Leitungen umverlegt und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten ist.

 

Herr Matzke fasst den Sachverhalt noch einmal kurz zusammen und es folgt die Abstimmung im Einzelnen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6:

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Beschluss:

  1. Die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m.  § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-                        zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-                        teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-                        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

15.10.2018  08:13:41    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 15.10.2018

 

15.10.2018  11:07:41    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 31.10.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

15.10.2018  11:07:43    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

06.11.2018  11:00:24    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Abwägungsbeschluss wurde bereits nach Beschluss Stadtvertretung versandt.

 

06.11.2018  11:00:28    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

06.11.2018  12:31:36    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

06.11.2018  12:31:38    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=68597&selfaction=print