18.09.2018 - 9 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Ern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl teilt mit, dass sie bei diesem Tagesordnungspunkt befangen ist und übergibt den Vorsitz an Frau Brauer.
Herr Matzke hatte im Hauptausschuss die Frage gestellt, ob die Maßnahme beitragsfähig sei. Dies ist zwischenzeitig von der Verwaltung beantwortet worden.
Für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge bildet der § 8 KAG M-V die Grundlage. Demnach sind zur Deckung des Aufwandes für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Straßenbaubeiträge zu erheben. Unter Erneuerung ist das Abreißen der gesamten alten Anlage und das Wiederherstellen in gleicher Art und Güte zu verstehen. Dies ist in der Ernst-Thälmann-Straße so geschehen. Die Anlagenliste, die aus der Anlagenbuchhaltung bereitgestellt worden ist, sagt aus, dass die alte Straßenbeleuchtung der Ernst-Thälmann-Straße bereits vor 2010 abgeschrieben worden ist (Straßenbeleuchtung hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren). Demzufolge ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ernst-Thälmann-Straße in Dassow beitragsfähig.“