04.12.2018 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Pahl erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet, dass es im Bauausschuss eine positive Empfehlung gab.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Dassow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
  2. Der Geltungsbereich des Plangebietes des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 35 befindet sich in Dassow und wird wie folgt begrenzt:             
    - im Norden: durch die Fläche mit Gewässern und Bäumen und Stuchern,
    - im Nordosten: durch den Weg mit begleitenden Bäumen und Sträuchern,
    - im Süden:  durch das Grundstück Friedensstraße 86 und die Fläche mit Bäumen                                           und Strächern sowie die Friedensstraße,             
    - im Westen: durch die Fläche mit Bäumen und Sträuchern zwischen der Zufahrt                                           zum Garagenkomplex und der Tankstelle.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auf die Dauer von 6 Wochen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  5. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan Nr. 35 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

  1. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

3 Ja-Stimmen

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

21.01.2019  09:26:37    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 21.01.2019

 

22.01.2019  16:41:51    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.01.2019  16:41:59    Kopp, Antje 

Termin geändert: 15.02.2019

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

25.02.2019  10:40:06    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

25.02.2019  10:40:08    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=69837&selfaction=print