02.04.2019 - 6 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Korn beantragt das Rederecht für Frau Patzelt und Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Mahnel und Frau Patzelt erläutern die Beschlussvorlage. In der Erörterung wird auch in Bezug auf die Anfrage zum Tagesordnungspunkt herausgestellt, dass der B-Plan 21 seit 2006 rechtskräftig ist. Für den B-Plan 21 wurde ein Bebauungsplanverfahren nach den Regelungen des BauGB durchgeführt. Alle Sitzungen waren öffentlich. Die Unterlagen wurden öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger hatte die Möglichkeit, hier Einsicht zu nehmen und sich am Verfahren zu beteiligen. Der B-Plan 21 wurde als Satzung durch die Stadtvertretung Schönberg nach Beratung in den Ausschüssen beschlossen.

Im heutigen Tagesordnungspunkt geht es um die 1. Änderung dieses bestehenden und rechtskräftigen Bebauungsplanes. Da nur einzelne Festsetzungen innerhalb der Nutzung geändert werden sollen, ist die Durchführung der Planung nach § 13 BauGB möglich.

Nach umfassender Erörterung ergeht folgender

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn 20 als Textbebauungsplan, begrenzt:

              - im Nordwesten:  durch die Ortslage von Sabow,

              - im Osten:  durch den Verlauf der Bundesstraße 104,

              - im Süden:  durch den Verlauf der Bundesautobahn 20,

              - im Südwesten:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.021 und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
  2. Die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

24.04.2019  15:08:11    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 24.04.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

26.06.2019  09:33:44    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 28.06.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

26.06.2019  09:33:48    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

26.06.2019  09:33:54    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=71320&selfaction=print