25.04.2019 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage und übergibt die weiteren Ausführungen hierzu an Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel.
Frau Patzelt erläutert den Bebauungsplan anhand von Planzeichnungen. Im Kern geht es hier um eine Präzisierung der Planungsziele aus dem Jahre 2006. Bestimmte Gewerbe werden durch die Überarbeitung des Bebauungsplanes ausgeschlossen, so z. B. die Photovoltaikanlage.
Herr Freitag verweist auf die seines Erachtens nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beteiligung des Ortsbeirates.
Frau Behr und Frau Burmeister verlassen die Sitzung um 21.04 Uhr.
Beschluss:
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn 20 als Textbebauungsplan, begrenzt:
- im Nordwesten: durch die Ortslage von Sabow,
- im Osten: durch den Verlauf der Bundesstraße 104,
- im Süden: durch den Verlauf der Bundesautobahn 20,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.021 und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
- Die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
06.06.2019 11:23:57 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 06.06.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
11.06.2019 11:14:15 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 28.06.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
11.06.2019 11:14:19 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
19.06.2019 12:33:00 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
TÖB-Verfahren läuft derzeit.
19.06.2019 12:33:04 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
24.06.2019 11:34:27 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.06.2019 11:34:32 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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