24.11.2005 - 6 B-Plan Nr. 5 der Stadt Dassow für den Bereich d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 24.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Dazu
erläutert Herr Mahnel den Planentwurf. Insbesondere wird erörtert, die Fläche
besonderer Zweckbestimmung als Privatfläche Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge
zu konkretisieren und auszuweisen. Im Verfahren soll nunmehr der bisherige
B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Harkensee auf B-Plan Nr. 18 der Stadt Dassow geändert
werden. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist die Löschwasserversorgung durch
eine Einzellösung zu klären. Im Grundbuch ist eine entsprechende Sicherung über
den Eigentümer festzulegen.
Beschluss
Mit
den v. g. Ergänzungen wird nachfolgend aufgeführter Beschlussvorschlag der
Stadtvertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 5 eingegangenen Anregungen gemäß Tabelle beigefügter Stellungnahmen. Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen, teilweise zu berücksichtigende Anregungen und nicht zu berücksichtigende Anregungen.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5.
3. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 5 nebst Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dabei ist anzugeben, welche Art umweltrelevante Stellungnahmen vorliegen. In diese ist Einsicht zu ermöglichen.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind gleichzeitig über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
5. Die Nachbargemeinden sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
