22.11.2005 - 5 Beteiligung der Stadt Dassow nach dem Kinderför...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird die Empfehlung gegeben, nach der in der Vorlage aufgeführten Tabelle 2 zu verfahren. Danach würde der Anteil der Gemeinde 55 % betragen und der Anteil, der durch die Eltern aufzubringen ist, 45 %. Um eine Vergleichsmöglichkeit zu haben, sollten Zahlen auf Kreisebene von anderen Gemeinden vorgelegt werden. Die Belastung der Stadt Dassow durch Zahlung des Gemeindeanteils sollte in absoluten Zahlen dargestellt werden.

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Beschluss

Es wird entschieden, nachfolgenden Beschlussvorschlag der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle II)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

234,89 €

 

Teilzeit

157,13 €

 

halbtags

117,76 €

Kita Dassow

ganztags

112,25 €

 

Teilzeit

84,87 €

 

Halbtags

68,69 €

Hort Dassow

Ganztags

79,02 €

 

Teilzeit

54,05 €

 

 

 

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle II)

 

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

 195,00 €

 

Teilzeit

 129,00 €

 

halbtags

  97,00 €

Kita Dassow

Ganztags

 100,00 €

 

Teilzeit 

   70,00 €

 

Halbtags

   57,00 €

Hort Dassow

Ganztags 

   65,00 €

 

Teilzeit

   45,00 €

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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