Beschlussvorlage - 4/228/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Vorhabenträger wurde ein Tiefbaubüro mit der Planung der öffentlichen Straße einschließlich der Straßenentwässerung-Rigole, Beleuchtung und Baumpflanzung beauftragt. Die Entwurfsunterlagen liegen zur Beschlussfassung vor. Diese Anlagen gehen später in das Eigentum der Gemeinde über auf der Grundlage eines noch abzuschließenden Erschließungsvertrages. Die Zahl der öffentlichen Stellplätze wurde so gewählt, dass für 6 Wohnungen je ein öffentlicher Stellplatz hergestellt wird. Die Stellplätze für Bewohner sind nach Landesbauordnung auf den privaten Grundstücken herzurichten, im B-Plan werden hier Festsetzungen getroffen über die Anzahl.

Seitens der Verwaltung wird die Ausführung der Straßenbeleuchtung vorgeschlagen mit verzinktem Mast (zur Minimierung des Unterhaltungsaufwandes und weniger Beschädigungsmöglichkeiten) und farblich passendem Kopf. Gestalterisch fügt sich dies in jede Bebauung ein. Durch den Wegfall einer zusätzlichen Farbbeschichtung des Mastes wird Co2 eingespart (bei Leuchtenköpfen ist dies noch nicht möglich) ebenso durch die Verwendung insektenfreundlicher warmweißer LED-Beleuchtung.

Die Bepflanzung der Baumscheiben mit Immergrün soll den Unterhaltungsaufwand für die Gemeinde minimieren.

Als Oberflächenmaterial für die Straßen wird Betonpflaster vorgeschlagen. Pflaster hat den Vorteil, dass die Oberfläche für notwendige Leitungsverlegungen (Instandsetzungen, Neuverlegungen, Hausanschlüsse) immer wieder neu hergestellt werden kann. Im Vergleich dazu würde bei einer Asphaltdecke diese jeweils aufgeschnitten werden müssen,“ Flickenteppiche „ sind damit nicht vermeidbar, die langfristig die Lebensdauer der Straßendecke verkürzen.

 

Der Beschluss über den Entwurf der Straßenplanung dient auch der Übernahme der entsprechend notwendigen Flächen in den Bebauungsplan.

 

 

Nicht Bestandteil des Beschlusses sind die Trinkwasser-und Schmutzwasseranlagen, dafür liegt die Zuständigkeit beim Zweckverband Grevesmühlen. Die Löschwasserversorung soll über Hydranten erfolgen, die im Zuge der Trinkwasseranlagen installiert werden.

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde wird gebeten sich für eine Baumart als Straßenbaum zu entscheiden.

Sowohl für den B-Plan 19 als auch B-Plan 21 eignet sich der "Feldahorn" (Acer campestre).

Er steht auch in Herrnburg und hat sich über die Jahre gut entwickelt.

(Dünenweg, Forstweg, Ahornweg, Am Bahnhof)

Als Alternative wäre die "Schwedische Mehlbeere" (Sorbus Intermedis) möglich. Auch dieser Baum ist bereits in der Gemeinde vorhanden und kommt mit dem Sandboden sehr gut aus. (Heideweg, Staunsfeld) Als Ersatzpflanzung für die Robnien im Krüzkamp in Herrnburg wurde 2016/ 2017 auch die Schwedische Mehlbeere gepflanzt, die Bäume sind gut angewachsen und haben sich gut entwickelt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung zu.

Als Straßenbaum im B-Plan 19 und 21 wird der/die ………… festgelegt.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

0.00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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