Beschlussvorlage - 1/218/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat zu Bekanntmachungen nach dem BauGB mitgeteilt, dass eine ausschließliche Veröffentlichung im Internet nicht ausreichend ist. Es muss zusätzliche eine zweite Form der Bekanntmachung gewählt werden.

Die Hauptsatzungen sind entsprechend anzupassen.  Das Schreiben der uRAB ist beigefügt.

Die Regelungen zu "Öffentliche Bekanntmachungen"  werden mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung überarbeitet. Wobei hier für Bekanntmachungen nach dem BauGB keine zweite Bekanntmachungsform gewählt wird, sondern eine Bekanntmachung über das Amtsblatt UNS AMTSBLATT vorgesehen ist. Eine rein nachrichtliche Veröffentlichung erfolgt ergänzend im Internet.

Damit ist das Amtsblatt die verbindliche Bekanntmachungsform für Publikationen nach dem BauGB. Bei zwei unterschiedlichen Bekanntmachungsformen besteht immer die Gefahr einer zeitversetzten Veröffentlichung und dadurch können Probleme beim Inkrafttreten von Satzungen entstehen.

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist im Entwurf beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschießt die im Entwurf beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

rderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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