Beschlussvorlage - 2/161/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

C.W./K.K. Wieduckel/Kuchta spenden für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee Abteilung Jugendfeuerwehr einheitliche Jugenoberbekleidung (T-Shirts) in Höhe von 150,00 Euro.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 € zu treffen.

Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.  

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die oben genannte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee Abteilung Jugendfeuerwehr anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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