Beschlussvorlage - 2/172/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kati Kodanek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Roduchelstorf
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Vorberatung
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04.03.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roduchelstorf
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Entscheidung
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04.03.2021
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Sachverhalt
Grundlage für die Aufstellung der Haushaltspläne 2021/2022 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf der Haushaltspläne 2021/2022 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.
Eine deutliche Anpassung der Hebesätze wurde mit dem Haushalt 2020 vorgenommen. Dennoch liegen bei der Grundsteuer B (395 %) und der Gewerbesteuer (351 %) die Hebesätze der Gemeinde unter den Nivellierungshebesätzen (Grst.B: 427 %, Gew.St.: 381%), wodurch sich ein Einnahmeverzicht von ca. 2.000 € ergibt.
Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird voraussichtlich von Seiten der unteren Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen werden.
Mit der Änderung des FAG M-V wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, nach der grundsätzlich künftig alle Gemeinden, die entsprechende gesetzl. Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 27 Absatz 1 FAG M-V Konsolidierungszuweisungen oder gemäß § 27 Absatz 2 FAG M-V Sonderzuweisungen (bei positiver Bescheidung dieser, ergänzend eine Zuweisung zur Unterstützung des Abbaus eines negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen, der zu Beginn des Haushaltsvorjahres bestanden hat) beantragen können.
Mit der Anpassung der Hebesätze im Haushaltsvorjahr hat die Gemeinde Roduchelstorf eine Grundvoraussetzung zur Beantragung von Hilfen geschaffen.
Eine Antragstellung wird verwaltungsseitig im Berichtsjahr 2021 vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 nebst Anlagen gemäß GemHVO
A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:
Grundsteuer A auf …….%
Grundsteuer B auf …….%
Gewerbesteuer auf ……%
B ) in vorliegender Fassung o h n e Erhöhung der Realsteuerhebesätze.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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