Beschlussvorlage - 4/909/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des SWB-Ausschusses vom 21.04.2022 sowie der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2022 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss bereits vorberaten. Im Zuge beider Sitzungen wurde die Ausweisung des Bereiches Kaltenhof (Ä28) diskutiert. Im SWB-Ausschuss wurde im Zuge des Beschlusses die Ausweisung als gemischte Baufläche favorisiert.

 

Im Nachgang erfolgte eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Seitens des Landkreises wurde folgende planungsrechtliche Bewertung vorgenommen:

 

Planungsrechtlich ist der Bereich als gemischte Fläche zu bewerten. Dies ist damit zu begründen, dass der landwirtschaftliche Betrieb, der nach wie vor genutzt wird, ein prägendes Merkmal darstellt. Aufgrund der vorhandenen (Groß-) Viehhaltung sieht der Landkreis die Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan nicht zielführend.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist in Abhängigkeit der künftigen Nutzung bzw. Entwicklungsabsichten der landwirtschaftlichen Anlagen eine Ausweisung vorzunehmen.

 

Darüber hinaus wurde ebenfalls die Fläche Ä6 mit dem Landkreis erläutert. Diese war im Vorentwurf als Wohnbaufläche dargestellt, im Entwurf nun mehr als gemischte Baufläche. Nach Einschätzung des Landkreises wäre hier in Abhängigkeit des angestrebten Planungsziels eine Änderung vorzunehmen. Insofern das Planungsziel der Stadt die Entwicklung einer Wohnbaufläche vorsieht, ist die Fläche Ä6 als W-Fläche im Flächennutzungsplan auszuweisen, um dem Entwicklungsgebot zu folgen.

Nach aktuellem Bearbeitungsstand sieht der Vorentwurf dies vor. Die Bearbeitung der planungsrechtlichen Belange, wie bspw. die immissionsschutzrechtlichen Belange, erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Siehe Ursprungsvorlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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