Beschlussvorlage - 1/430/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 ist ein durch Bund und Länder aufgelegtes Förderprogramm, um Schulen digital zukunftsfähig zu machen. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Fördermittel bereitgestellt, um die digitale Infrastruktur in den jeweiligen Schulen auf- bzw. auszubauen. Um in den Genuss dieser Fördermittel zu gelangen, mussten von den jeweiligen Schulen Medienbildungskonzepte (MBK) erstellt und in Medienentwicklungspläne (MEP) eingearbeitet werden. Die Medienbildungskonzepte wurden seitens der Schulkonferenzen beschlossen, die Medienentwicklungspläne durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretungen beraten und beschlossen.

Im nächsten Schritt steht nun die Beschaffung für den Auf- bzw. Ausbau der digitalen Infrastruktur bevor. Für alle Schulen im Amtsgebiet werden gleiche bzw. gleichartige Produkte gemäß der Medienentwicklungspläne benötigt, wie z. B. Netzwerktechnik, digitale Arbeitsgeräte, interaktive Tafeln, mobile Endgeräte, etc. .

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit wird empfohlen, die digitale Infrastruktur im Wege der Sammelbeschaffung auszuschreiben. Die Zustimmung für die Sammelbeschaffung wurde durch die Gemeinden erteilt. Die Ausschreibung wird EU-weit in 5 Losen erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Durchführung des Vergabeverfahrens für den Auf- bzw. Ausbau der digitalen Infrastruktur im Wege einer Sammelbeschaffung und die Zuschlagsentscheidung durch die Amtsverwaltung. Gem. § 138 KV M-V i. V. m. § 139 KV M-V und entsprechend der Regelung der Hauptsatzung erfolgt die Auftragserteilung durch den Amtsvorsteher und dessen Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Das geschätzte Auftragsvolumen für alle Schulen liegt bei ca. 1,14 Mio. €. Einzelne Positionen sind in den jeweiligen Haushalten der Schulträger einsehbar.

 

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