Beschlussvorlage - VO/1/0145/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dassow gehören dem Hauptausschuss neben der Bürgermeisterin 4 Stadtvertreter an.

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit der Bürgermeisterin ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß § 9 der Geschäftsordnung nach d´Hont.


Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jede(r) Stadtvertreter/in nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner kann sich die Stadtvertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

Gem. § 9 Abs. 1 der neuen Hauptsatzung sind stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

Am 25.06. 2019 hat die Stadtvertretung bereits die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses gewählt. Die stellvertretenden Mitglieder wurden jedoch nur von den Fraktionen benannt. Das ist rechtlich nicht zulässig. Auch die stellvertretenden Mitglieder sind zu wählen.

 

Gewählt werden nur Vertreter für die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses – 4 Personen. Für die Bürgermeisterin gibt es bereits gewählte Vertreter. Selbstverständlich können die am 25.06. 2019 benannten Stellvertreter nunmehr über eine gemeinsame Vorschlagsliste gewählt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow wählt nachstehende Stadtvertreter/innen als stellvertretende Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

Stellvertreter der weiteren Mitglieder

1.

2.

3.

4.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld nach § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow
 

 

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