25.02.2020 - 14 Antrag eines Gemeindevertreters - Schutz und Wi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Sommerfeld erläutert seinen Antrag an die Gemeindevertretung.

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, liegt, auch für eine Bepflanzung, die Zuständigkeit beim Landkreis. Eine Bepflanzung (mit Lindenbäumen) wäre grundsätzlich möglich, das Verfahren wird dann sehr langwierig sein, aber Grundvoraussetzung ist, dass die Gemeinde sich für einen Erhalt der Lindenallee ausspricht.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf wünscht den Erhalt der Lindenallee entlang der Kreisstraße K08. Eine Bepflanzung mit Lindenbäumen durch die zuständige Stelle des Landkreises soll beantragt werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

26.03.2020  07:53:05    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 26.03.2020

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

27.03.2020  11:38:18    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Steinbrück

Termin geändert: 17.04.2020

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Auftrag:

bitte prüfen

 

27.03.2020  11:38:22    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

27.03.2020  12:27:28    Steinbrück, Anja 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Innerorts liegt die Zuständigkeit der Bepflanzung bei der Gemeinde.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen