02.06.2022 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 12.07.2022
- Datum:
- Do, 02.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und hierbei insbesondere der 1. Nachtrag zum Stellenplan 2022 werden von Frau Lütgens-Voß und Herrn Lehmann zunächst kurz erläutert.
Die Notwendigkeit der Schaffung von 2,5 neuen Stellen wird anschließend unter allen Anwesenden ausgiebig erörtert.
Die Ausschussmitglieder sind einhellig der Auffassung, dass der Auszubildenden des Einstellungsjahrganges 2019 im Anschluss an ihre Ausbildung ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden soll. Ihr ist ferner zeitnah die Teilnahme an einer Weiterqualifizierung (Angestelltenlehrgang II, Verwaltungsfachwirt o.ä.) zu ermöglichen.
Frau Viehstaedt weist darauf hin, dass es im Rahmen der Haushaltssatzung möglich sei, eine geringfügige Abweichung vom Stellenplan im Sinne des § 48 Abs. 3. Nr. 2 KV M-V zu eröffnen, wenn sie 2 % der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nicht übersteigt.
Die Ausschussmitglieder sind einhellig der Auffassung, dass die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönberger Land in diesem Sinne angepasst werden soll.
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:
Der Amtsausschuss beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2022 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022. Die im Entwurf ausgewiesene Stelle 6a wird gestrichen. Die Haushaltssatzung wird dahingehend ergänzt, dass im Sinne des § 48 (3) Nr. 2 KV M-V eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig gilt, wenn sie 2 % der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nicht übersteigt.
Anlagen zur Vorlage
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