28.11.2019 - 8 Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über einen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 10.01.2020
- Datum:
- Do, 28.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Haberkorn bittet Herrn Olderog um Ausführungen zum Sachverhalt.
Herr Olderog erklärt die Notwendigkeit des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses. Es gab u.a. Beanstandungen hinsichtlich der Größe einiger Ausgleichsflächen. Herr Olderog erläutert die vorgenommenen Änderungen, diese führen dazu, dass erneut ein Beschluss der Gemeindevertretung und eine entsprechende Auslegungsfrist/öffentl. Bekanntmachung erforderlich wird.
Herr Dr. Sommerfeld hinterfragt, ob es einen Pflegeplan für die Ausgleichsflächen gibt bzw. wer die Pflege durchführen wird/könnte. Es wird die Idee aufgebracht, das ab dem 2. Halbjahr nach Inbetriebnahme, die Beweidung durch Schafe erfolgen könnte.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf vom 21.05.2019 wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 5 der Begründung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der erneute Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Siemz-Niendorf „Solarpark an der Autobahn A 20“ sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Siemz-Niendorf „Solarpark an der Autobahn A 20“ sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt auf die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind in angemessener Frist erneut zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem erneuten Entwurf ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
10.12.2019 08:17:05 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 10.12.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
11.12.2019 10:26:09 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 10.01.2020
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
11.12.2019 10:26:12 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
12.02.2020 09:03:25 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Auslegung und TÖB-Beteiligung ist erfolgt. Abwägung und Satzungsbeschluss wird vorbereitet. Voraussetzung ist der Abschluss des Durchführungsvertrages.
12.02.2020 09:05:56 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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