17.08.2021 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow "nordwest...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 22.09.2021
- Datum:
- Di., 17.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl übergibt das Wort an Herrn Matzke.
Herr Matzke berichtet von der Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Wohnen und Bauen der Stadt Dassow.
Unter den Ausschussmitgliedern werden einige Punkte diskutiert. Die vom SWB-Ausschuss vorgeschlagenen Ergänzungen zum Beschlussvorschlag werden übernommen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Die vom SWB- Ausschuss vorgeschlagenen Ergänzungen zum Beschlussvorschlag werden übernommen:
für die Haupt- und Nebenwohnungen entweder je 2 Stellplätze oder zumindest 2+1 Stellplatz vorsehen
Platz für Besucher-Parken auf dem Grundstück vorsehen (nur für Besucher der Bewohner des Grundstücks),
erhaltenswerten Baumbestand sichern,
alle Dach-Südseiten +-90° teilweise (zu ca. 50%) mit Solaranlagen versehen,
Glasgiebel-Ausprägungen sinnvoll begrenzen,
Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise vor Ort durchführen,
Baufenster FlSt 65/1 und FlSt 65/2 in Breite und Tiefe anpassen.
6. Der Hauptausschuss ergänzt diese Punkte um folgende:
vom Grundstück 61 aus keine Ausfahrt zur Straße hin zulassen (dort soll eine Ausweichstelle für den Straßenverkehr hin).
Gründächer für Carports/Garagen vorsehen,
in der Festsetzung zu Einfriedungen heimische Gehölze /Hecken vorsehen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,6 MB
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431,3 kB
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656,5 kB
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1,4 MB
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