26.08.2021 - 5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do, 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Korn berichtet, dass die Stadtvertretung Schönberg im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Stadtvertretung Schönberg hat für die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 – 2. Teil „Wohnpark Bünsdorfer Weg“ folgende Beschlüsse gefasst:
Für den Bereich des Bebauungsplangebietes wird die Umlegung U 6811 eingeleitet. Im Umlegungsverfahren erfolgt die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.
Die Stadtvertretung stimmt dem Einleitungsbeschluss zur Veröffentlichung des Umlegungsgebietes zu.
Die Stadtvertretung beschließt für die Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bilden. Als Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter wurden folgende Personen bestimmt.
Umlegungsvorsitzende – Frau Dagmar Philipp
als sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen – Herr Uwe Pätzmann
als sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen – Herr Martin Schäfer
als Stellvertreter – Herr Ronny Arnold, Herr Stephan Korn
als stellv. Umlegungsvorsitzender – Herr Arne Lange
als stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen – Herr Ronald Manzke
als stellv. sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen – Herr Prof. Dr. Walter Schäfer
als stellv. Stadtvertreter – Herr Christian Zwiebelmann, Herr Sebastian Busse
Die Stadtvertretung hat dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Schönberg, Flur 3, Flurstück 038/001 nicht zugestimmt. (Fritz-Reuter-Straße)
Die Stadtvertretung lehnt den Verkauf der Flächen Gemarkung Bauhof Schönberg, Flur 1, Flurstück 230/142 und Flurstück 230/102 (Teilflächen) (Feldstraße) ab. De Antragsteller können die vorgenannte Flächen zur Nutzung und Pflege überlassen werden. Die Nutzung zur Pflege schließt eine bauliche Nutzung aus.
Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilflächen aus den Flurstücken 010/003 und 008/002 Flur 1, Gemarkung Schönberg nicht zu. (Twachtmannring).
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, die Bebaubarkeit der vorstehend genannten Flurstücke durch eine Bauvoranfrage zu prüfen.