26.10.2021 - 4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus dem nichtö...

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Wortprotokoll

Der Hauptausschuss hat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 28.09.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstückes 037/003, Flur 2, Gemarkung Schönberg (Bahnhofstraße) abzulehnen.

Die Stadt Schönberg stimmt der Schenkung des Trafohauses auf der Gemarkung Groß Bünsdorf, Flur 1, Flurstück 049/005 zu. Die Stadt erhält eine einmalige finanzielle Zuwendung.

Die Stadt Schönberg beschließt den Eigenanteil bezüglich einer Aufwandsentschädigung für

das vFV „Maurine" zu übernehmen. Die Kosten werden über den Nachtragshaushalt der Stadt Schönberg eingestellt. Die Stadt Schönberg beschließt die Vorfinanzierung des Vermarkungsmaterials für die Teilnehmergemeinschaft des vFV „Maurine". Der Eigenanteil der Stadt Schönberg wird übernommen. Die Kosten werden in den Nachtragshaushalt der Stadt eingestellt.

Der Kaufantrag zum Flurstück 497/024 der Flur 1, Gemarkung Schönberg wird zurückgestellt.

Der Hauptausschuss beschließt die Aufhebung eines Sperrvermerks und eine Auszahlung als außerplanmäßige Ausgabe.

Der Hauptausschuss stimmt der Eintragung einer Baulast zu Lasten der Gemarkung Schönberg, Flur 1, Flurstück 347/004 (Rottensdorfer Straße) zu. Für die Belastung des Grundstückes ist eine einmalige Entschädigung an die Stadt Schönberg zu zahlen. Die Kosten für die Eintragung trägt der Begünstigte.

Der Hauptausschuss beschließt die Verweisung eines Pachtantrages für das Flurstück 321/001 der Flur 1, Gemarkung Bauhof Schönberg (Dassower Straße) an den Finanzausschuss.

Der Hauptausschuss empfiehlt, das Angebot zum Bau eines Wasserspiels auf dem Oberteich anzunehmen. Die Stadt behält sich das Mitspracherecht zur Position des Wasserspiels vor.

Für die Dauer der Nutzung des Wasserspiels werden von der Stadt keine Kosten übernommen.

Zur gemeindlichen Stellungnahme gemäß § 36 BauGB — Nutzungsänderung in Kindertagesstätte — Neubau eines Bauwagens (Heinrich-Behrens-Weg) beschließt der Hauptausschuss, zur Sitzung der Stadtvertretung eine rechtliche Prüfung vorzulegen mit dem Inhalt, ob die gewünschte zeitliche Befristung der Stellungnahme Bestand haben wird.

Der Hauptausschuss befürwortet grundsätzlich eine Namensgebung für die Regionale Schule mit Grundschule. Der Sozialausschuss wird mit der Beratung beauftragt.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, einer Untervermietung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Heinrich-Behrens-Weg) zuzustimmen. Die Genehmigung wird bis zum 31.12.2023 befristet. Die Kosten für den Betrieb der Anlage trägt der Pächter. Der Verein kehrt den Untermietzins an die Stadt aus.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Rahmenverträge für die Bauhofs-, Grün- und Reinigungsleistungen in der Stadt Schönberg und den Ortsteilen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschl. der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

Der Hauptausschuss empfiehlt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Schaffung von Baurecht für das Flurstück 207/1 der Flur 1, Gemarkung Schönberg.