02.06.2022 - 5.3 Variantenstudie zur baulichen Erweiterung von B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Status Beschluss:
- Erledigt 19.09.2022
- Datum:
- Do., 02.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Scheunchen vom Planungsbüro Hanft und Kautzky erläutert nacheinander alle Varianten.
Die Variante 1 beinhaltet die reine Brandschutzsanierung der Lübecker Straße.
Die Variante 4 berücksichtigt den Brandschutz und zusätzlich den Dachgeschossausbau als Staffelgeschoss ohne Anbau in der Bahnhofsstraße. Die Variante 4 erfordert einen Bauantrag, hat jedoch keinen Gewinn, da der vorhandene Platz nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr für die gleiche Kinderanzahl genehmigungsfähig wäre.
Vor dem Hintergrund, dass die Kitanutzung sich zusätzlich innen über 2 Gebäude erstreckt, von denen sich nur das Haus Nr. 42 im Eigentum der Stadt und das Haus Nr. 40 sowohl in Privateigentum befindet als auch unter Denkmalschutz steht, ist eine Umsetzung von Maßnahmen rechtlich unsicher und schwierig. Es ist nicht bekannt, ob der Eigentümer bereit ist, zu investieren.
Die Varianten 2 und 3 sehen einen zusätzlichen eingeschossigen Anbau an der Kita in der Bahnhofstraße vor. Auf Anraten der Brandschützer ist die Nutzung des Dachraumes aufzugegeben. Allerdings ist die Nutzung der Lübecker Straße nur im EG für den Kitaträger nicht lohnenswert.
Ein eingeschossiger Neu- bzw. Anbau wurde unter brandschutztechnischen, wirtschaftlichen und erforderlichen Betreuungskapazitäten in die Betrachtung einbezogen.
Grundlage ist der Kitaentwicklungsplan des Landkreises unter Berücksichtigung einer empfohlenen Reserve von einer Gruppe auf Grundlage der zukünftigen Bauflächenentwicklung.
Im Zuge der Variantendiskussionen mit allen Ausschussmitgliedern ergeht folgende
Beschlussempfehlung:
In der Bahnhofstraße ist ein 2-geschossiger Anbau anzustreben bei entsprechender Förderung der Maßnahme. Bei Nichtförderung ist auf einen eingeschossigen Anbau zurückzugehen, dies mit der Möglichkeit einer späteren Aufstockung. Die Nutzung in der Lübecker Straße ist auf das Erdgeschoss zurückzufahren.
Es wird die Grundsatzentscheidung gefasst, die Vergabe aller folgenden Planungsleistungen an das Amt Schönberger Land zu delegieren. Weitere Planungsergebnisse sind mit der Bürgermeisterin Frau Pahl zu kommunizieren und anhand des Planungsfortschritts den verantwortlichen Gremien vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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