09.06.2022 - 5.3 Beratung zur Errichtung einer Buckelpiste
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Status Beschluss:
- Autorisiert 21.07.2022
- Datum:
- Do., 09.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zum Thema Errichtung einer Buckelpiste am Spielplatz auf der Siedlung fand vor der Sitzung ein Vororttermin statt. Die Ausschussmitglieder sprechen sich einhellig für den Bau einer Buckelpiste an dem Standort aus.
Das Amt wird bis zur nächsten Ausschusssitzung um Prüfunbg folgender Fragen gebeten:
- ist die Errichtung am Spielplatz zulässig und benötigt man dafür eine Baugenehmigung
- wie viel m³ Boden kann man verfüllen, was für Boden ist dafür zu nutzen und wo bekommt man diesem Boden her
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Errichtung einer Buckelpiste wenn möglich ohne Hinzuziehung eines Architekten vorzusehen.
Im nächsten Schritt sollte dann ein wassergebundener Weg um den Spielplatz sowie eine Beleuchtung vorgesehen werden.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Errichtung einer Buckelpist - Dirtpark- bedarf einer Baugenehmigung. Zur Erstellung des Projektes und zur Ermittlung des Bedarf an m³ Boden und Bodentyp bedarf es die Heranziehung eines Tiefbauingenieurs. Zur Begleitung dieses Vorhabens sind im FB IV Tiefbau derzeit keine Kapazitäten frei.