15.09.2022 - 6.1 Straßenreinigungssatzung

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Klamt erläutert, dass in der Sitzung vom 21.06.2022 beraten wurde, die Regelungen des § 4 Abs. 1 der Satzung der ehemaligen Gemeinde Groß Siemz in die neue Satzung aufzunehmen. Er macht deutlich, dass § 4 Abs. 1 dahingehend abgeändert werden sollte, dass nur Satz 1 übernommen wird. Somit also nur tatsächliche Gehwege (einschließlich der als Radwege ausgewiesenen Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege) angesprochen werden und nicht mehr begehbare Seitenstreifen o. ä.. Darüber besteht Einigkeit unter den Anwesenden.

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussvorlage 3/0133/2022 wurde erstellt!