06.10.2022 - 6 Beratung zur beschlossenen Strandsatzung

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Wortprotokoll

Frau Retzlaff führt einleitend aus, dass es hier um die Gebühren für die Kitesurfschule geht und sich die Ausschussmitglieder Gedanken dazu machen sollten, ob hier möglicherweise noch einmal etwas zu ändern wäre.

Während der anschließenden Diskussion, an der sich alle Ausschussmitglieder sowie die Bürgermeisterin beteiligen wird herausgearbeitet, dass man dem Betreiber der Kitesurfschule entgegen kommen möchte. Aus diesem Grunde wird festgelegt:

In die Strandsatzung soll aufgenommen werden, dass Ausnahmeregelungen über die Bürgermeisterin möglich sind und dass die Kitesurfschule einen Jahresbetrag in Höhe von 400 € zahlen soll.

Das Amt Schönberger Land wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine entsprechende Änderung der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches sowie der Sondernutzungsgebührensatzung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Nach erfolgter rechtlicher Würdigung und Prüfung mit dem Fachbereich II könnte eine Art "Monatskartenmodell" für die Satzung eingeführt werden. Nach aktueller Rechtsprechung könnte man bei einer Nutzung, die über einen Monat hinaus geht, eine Art Rabatt in Höhe von max. 30 % geben. Das wäre ein Nachlass von ca. 1/3 des Nutzungsentgeltes. Die Stadt sollte im Auge behalten, dass Sie auf mögliche Einnahmequellen nicht verzichten darf, da andernfalls die Kommunalaufsicht einschreiten könnte. Die Bürgermeisterin wurde per Mail über den Sachverhalt informiert.