01.11.2022 - 6.1.1 Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl berichtet von den Vorberatungen in den Ausschüssen. Die Empfehlungen/Ergänzungen wurden in die entsprechenden Planunterlagen eingearbeitet und sind den Anlagen 1 und 2 der nachgereichten Vorlage 4/59/2022-1 zu entnehmen.

Der Vorschlag zu einer nördlichen Erschließung wurde mit dem Landkreis NWM vorberaten und für machbar eingeschätzt. Die einzelnen Fraktionen geben ihre Stellungnahme zur möglichen „Nordvariante“ ab. Mehrheitlich wird sich dafür ausgesprochen, die bestehende Zuwegung von Osten beizubehalten.

Die Anlagen 1 und 2 werden Bestandteil des Beschlusses der Ursprungsvorlage. Diese sind mit den Anlagen 1 (01. B-Plan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage Rosenhagen & westl. des B-Planes Nr. 24 – Planzeichnung Entwurf) und Anlage 2 (02. B-Plan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage Rosenhagen & westl. des B-Planes Nr. 24 – Begründung Entwurf) auszutauschen.

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Beschluss:

 

1.) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26 der Stadt Dassow für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplanes Nr. 24" und die Begründung inklusive Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die vorgelegten Anlagen 1 und 2 sind auszutauschen und werden Bestandteil des Beschlusses.

2.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich zu machen.

3.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

4.) In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (ipp) übermittelt mit der Bitte um…

  --> Vorbereitung der Bekanntmachung

  --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

 

- Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt – Ausgabe 11/2022

- Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 05. Dezember 2022 bis einschließlich 13. Januar 2023

- TöB-Beteiligung wird durch das ASL durchgeführt