27.10.2022 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 19.12.2022
- Datum:
- Do., 27.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Arnold zur Erläuterung des Sachverhaltes. Es sind viele Anregungen in den Abwägungsbeschluss der Stellungnahmen zum Vorentwurf eingeflossen. Das Beweissicherungsverfahren soll im städtebaulichen Vertrag mit einfließen. Herr Bauer gibt den Hinweis, dass die auf Seite 123 benannten Baugrenzen zum Wendehammer nicht den erforderlichen Abstand zum Wendehammer bieten. Dieses ist zu prüfen.
Frau Strugalla-D‘Costa spricht sich gegen eine Bebauung und der nicht angemessenen Versiegelung von Flächen in diesem Bereich aus. Hierzu antwortet Herr Arnold, dass die Gemeinde nicht die Genehmigungsbehörde ist, sondern der Landkreis.
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Lüdersdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Im Stellungnahmeverfahren ergaben sich Hinweise, die lediglich zur Kenntnis genommen werden. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses. Die Ergebnisse werden für die Vorbereitung des Entwurfes beachtet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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