22.11.2022 - 5.4 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 03.01.2023
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Angela Schierhorn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Selmsdorf, Bernhard Stoeter, eröffnet die Diskussion, basierend auf den Ergebnissen des Austausches aus der 1. Beteiligungsrunde. Der Termin 30.11.2022 zur Abgabe der Stellungnahme wird als zu kurz eingeschätzt. Es ergeht ein reger Austausch über die Einschätzung eines Ortes als zentraler Ort und der Zuordnung des Stadtumlandraumes.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung:
Stellungnahme 2. Beteiligungsrunde RREP, Gemeinde Selmsdorf
Die Gemeinde Selmsdorf weist darauf hin, dass der Zeitraum für die Erarbeitung einer Stellungnahme zu kurz ist und beantragt eine Verlängerung bis Mitte Dezember, um die Stellungnahme unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Ladungsfristen in den Gremien diskutieren und beschließen zu können.
Die Gemeinde Selmsdorf begrüßt
- das Aufgreifen von Hinweisen aus der ersten Beteiligungsrunde
- das Aufzeigen von planungsrechtlichen Wegen zum erreichen gemeindlicher Ziele
Die Gemeinde Selmsdorf unterstützt
- den Vorrang von Innen- vor Außenentwicklung und innerörtliche Lückenbebauung
- die umweltlichen Ziele
Die Gemeinde Selmsdorf fordert nach wie vor
- einem zentralen Ort gleichgestellt zu werden. Die gesicherte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten müssen dabei stärker berücksichtigt werden, ebenso die Wohn- und Gewerbeattraktivität sowie die verkehrliche Lage. Jetzige zentrale Orte dürfen sich nicht automatisch ihres Status sicher sein.
Die Gemeinde Selmsdorf lehnt nach wie vor ab
- feste Formeln für Erweiterungen in der Form ….ha/ n Einwohner festzulegen. Diese dürfen bestenfalls empfehlenden Charakter tragen. Erweiterungsmöglichkeiten müssen vorrangig individuell und aufgrund lokaler Gegebenheiten beurteilt und entschieden werden.
Die Gemeinde Selmsdorf merkt grundsätzlich folgendes zum regionalen Raumentwicklungsprogramm an
- vor der Betrachtung zentraler Orte muss eine eng getaktete ÖPNV-Verbindung sichergestellt sein. HWI und SN sind von Selmsdorf aus nur zeitaufwendig erreichbar.
- Eine dezentrale innerörtliche Versorgung muss möglich sein, sofern sie wirtschaftlich darstellbar ist, um sonst erforderliche Fahrten (privat und ÖPNV) zu vermeiden.
- Bei der Ansiedlung von Gewerbe muss Wohnraumbereitstellung für die Mitarbeiter möglich sein
- Bei der Betrachtung von Stadt-Umland-Räumen (SUR) muss auch grenzüberschreitend gedacht / geplant werden. Selmsdorf liegt aus MV-Sicht ganz am Rande, aber eher im SUR Lübeck als in den SURen HWI und SN.
- Bauplanungsrechtlich die Möglichkeit zu schaffen, Teile von neuen Wohngebieten / Bereichen innerörtlicher Lückenbebauung Ortsansässigen und deren Familien vorzubehalten, damit knappe Fläche nicht nur an vermögende Auswertige verkauft werden.
Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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