06.12.2022 - 3 Beantwortung von Fragen aus vorangegangenen Sit...

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Wortprotokoll

Dazu spricht Frau Prahl:

Anfrage von Frau D. - Zufahrt Fritz-Reuter-Straße Garagenkomplex

Es fand ein gemeinsamer Ortstermin des Amtes FB III und FB IV statt. Es wurde festgestellt, dass zu diesem Komplex keine eingerichtete/baulich hergerichtete Zufahrt besteht. Das Parken auf der Straße kann somit weiterhin stattfinden. Die Eigentümerin des Grundstückes wird darüber informiert und diese kann durch Antragstellung eine Erlaubnis zu Herrichtung einer Zufahrt auf Kosten des Antragstellers beantragen.