03.01.2023 - 4.1 Sitzungen des Bauausschusses Lüdersdorf

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, wurde vor der Sitzung zur Notwendigkeit von monatlichen Sitzungen des Bauausschusses befragt. Zur Erklärung führt Herr Arnold folgendes an: Im Ausschuss müssen im nichtöffentlichen Teil die Bauangelegenheiten (Bauanträge usw.) aufgrund bestehender Fristen monatlich beraten werden. Im genehmigungsfreien Verfahren hat eine Gemeinde zur Stellungnahme nur einen Monat Zeit. Bei einem Genehmigungsverfahren sind es 2 Monate. Ohne die fristgerechte Stellungnahme einer Gemeinde gilt ein Antrag als gemeindlich zugestimmt. Da der Bauausschuss seinen Bürgern eine fristgerechte Zuarbeit anbieten möchte, sind monatliche Sitzungen notwendig. Da sich die einzelnen Mitglieder des Bauausschusses auf den Tagungstermin eines ersten Dienstags im Monat eingestellt haben, ist eine kurzfristige Verschiebung ebenfalls problematisch. Der Bauausschuss hält einheitlich die monatliche Sitzung für nötig, um einen aktuellen Informationsaustausch zwischen dem Amt, dem Ausschuss sowie den Fraktionen sicher zu stellen.

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