Herr Busse bittet um Klärung, ob es für die Stadt eine Satzung oder einen Vertrag gibt, in der/dem geregelt ist ob es Einnahmen für z. B. an der Straße aufgestellte Werbeplakate gibt.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Das Aufstellen von Werbeplakaten an öffentlichen Straßen stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Regelungen hierzu gibt es in der Sondernutzungssatzung der Stadt Schönberg.