07.02.2023 - 7.2 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dazu spricht weiterhin Frau Patzelt und trägt vor, dass es weiterhin noch Gesprächs- und Abstimmungsbedarf gibt wie z. B.:

  • Bereitstellung von Löschwasser, geforderte Straßenbreite des Straßenbauamtes, geforderte Bodenuntersuchung, erneute Beteiligung der Schutzbehörde und Abstimmungen zu Ausgleichsmaßnahmen

Das Planungsbüro wird zur Beschlussfassung der Stadtvertretung eine Abwägungstabelle vorlegen. Deutlich herausgestellt wird, dass vor Satzungsbeschluss weitere Abwägungsbeschlüsse erforderlich werden, auch deswegen, weil bis heute noch nicht alle Stellungnahmen der TÖB’s vorliegen bzw. Klärungsbedarf besteht.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses (wird nach Erörterung ergänzt).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0