07.02.2023 - 7.1 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann übergibt Frau Patzelt das Wort für weitere Erläuterungen.

Es wird sich darüber geeinigt, dass im § 3 Abs. 5 der Satz 2 ersatzlos gestrichen wird. Das Planungsbüro Mahnel wird die Änderungen im Text und in den Ergänzungen vor Beschlussfassung der Stadtvertretung vorlegen bzw. erläutern.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

 

  1. Die Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst Grundstücke an der Ratzeburger Straße 51 bis 95 sowie die rückwärtigen Grundstücksteile der Hausnummern Ratzeburger Straße 63, 75 und 77.
  2. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird nur für einen Teilbereich der Ortslage aufgestellt.
  4. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.
  5. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  7. Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
  8. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

z. K. – Entscheidung erfolgt über die SV