07.02.2023 - 7.3 Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Status Beschluss:
- Erledigt 05.04.2023
- Datum:
- Di., 07.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Patzelt erläutert die Außenbereichssatzung.
Es wird sich darauf geeinigt, dass der zu erbringende Ausgleich im Baugenehmigungsverfahren vom Antragsteller auf deren Grundstück zu erbringen ist. Es soll aufgenommen werden, dass Nebengebäude und Garagen in der Außenbereichssatzung auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sind.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:
- Die Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Außenbereichssatzung für den Bereich Bauhof West für die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
- Der Plangeltungsbereich umfasst die bereits bebauten Bereiche im Außenbereich beidseits der Selmsdorfer Straße im Bauhof West. Die Flächen im Geltungsbereich der Satzung werden bis auf die im Nordosten verlaufende Verbindungsstraße zwischen Selmsdorf und Schönberg von Flächen für die Landwirtschaft umsäumt.
- Die Behörden sind gemäß § 35 Abs. 6 und § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 6 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
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