23.02.2023 - 8.2 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses (wird nach Erörterung ergänzt).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (pbm) übermittelt

- Versand der Abwägungsmitteilung erfolgt nach dem Satzungsbeschluss