10.01.2023 - 7 Antrag einer Bürgerin auf verkehrsrechtliche An...

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Wortprotokoll

Herr Fenner berichtet, dass der Antrag der Bürgerin bereits in 2022 durch die Bürgermeisterin und die Amtsverwaltung beantwortet wurde. Im Ergebnis wurde auf die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des LK NWM zu erforderlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen verwiesen. Angesprochene Mängel im Straßenzustand waren bereits in der Amtsverwaltung in Bearbeitung bzw. wurden kontrolliert. Eine weitere Beratung wird daher für entbehrlich gehalten.