23.03.2023 - 6.4 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 24 „Ernst-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwarz gibt Erläuterungen.

Die allgemeine Festlegung der Gemeinde, dass jede Wohneinheit 2 gleichzeitig befahrbare Stellplätze aufweist, wird im Entwurf berücksichtigt. Besucherstellplätze sind im hinteren Grundstücksbereich am Wendehammer möglich. Ziel ist die Entlastung der Ernst-Thälmann-Straße von Besucherparkflächen. Die Grundstücksgröße mit 700m² für ein Doppelhaus entspricht der allgemeinen Festlegung der Gemeinde Selmsdorf zu Grundstücksgrößen. Durch das Schaffen von Baufenstern werden klar die zu bebauenden Flächen festgelegt. Es besteht die Möglichkeit der Festsetzung einer Privatstraße.

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den in der Anlage dargestellten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ernst-Thälmann-Straße“ nordöstlich der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber der St.-Marien-Kirche, umfassend die Flurstücke 281/1 und 177/1 (teilw.), Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf.
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein Allgemeines Wohngebiet entstehen. Die rückwärtigen Flächen sollen über eine private Straßenverkehrsfläche erschlossen werden.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Finanzielle Auswirkungen: keine – Die Kostenübernahme erfolgt durch den Vorhabensträger.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000955&TOLFDNR=1022995&selfaction=print