28.03.2023 - 7.1 Erschließung Bebauungsplan Nr. 14.1 2. Bauabsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 12.05.2023
- Datum:
- Di., 28.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zwiebelmann berichtet über die Anmerkungen aus dem Bauausschuss.
Es sprechen Herr Stickel, Herr Oeser und Herr Korn über die künftige Gestaltung des Gehweges und der Straße.
In der Aussprache wird Bezug genommen auf die Pflasterung in den Ortsteilen des Herstellers Lithon. Es werden folgende Festlegungen getroffen:
Gehweg: Das bereits vorhandene Pflaster bis zum Arndtsberg 1 soll aufgenommen und eingelagert werden. Der Gehweg soll über die gesamte Länge analog der Pflasterung in den Ortsteilen sowohl in der Farbe (Muschelkalkmix) als auch in den vorhandenen Formaten nicht gerumpelt ausgeführt werden. Die Straße soll mit einer Pflasterung 30 x 20 x 10 ausgeführt werden. Die Farbgebung grau bzw. graumeliert des Herstellers Lithon, ähnlich den Farben Carta bzw. Rocca. Die Bemusterung soll vor Ausführung im Bauausschuss erfolgen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die Erschließung des Bebauungsplanes 14.1. 2. Bauabschnitt Wohngebiet „Bünsdorfer Weg“ und für den Umbau der äußeren Erschließung 1. Bauabschnitt die vorgelegte Planung zur Ausführung mit folgenden Maßgaben:
- Das Fahrbahnpflaster Pflastersteine 30 x 20 x 10 cm für die Stichstraße sowie die kleineren Straßen mit einer Pflasterhöhe von 8 cm vom Hersteller Lithon in der Farbgebung grau/graumeliert, ähnlich den Farben Carta und Rocca.
- Die vorhandene Gehwegpflasterung wird aufgenommen und eingelagert. Der Gehweg insgesamt wird mit dem gleichen Format wie in den Ortsteilen in der Farbe Muschelkalkmix oder ähnlich nicht gerumpelt ausgeführt. Die Bemusterungen sind vor der Ausführung im Bauausschuss durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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