30.03.2023 - 6.1 Bebauungsplan Nr.1 " Gebiet Nördlich des Dorfan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grieben
- Status Beschluss:
- Autorisiert 08.06.2023
- Datum:
- Do., 30.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Wortprotokoll
Dazu übergibt Herr Lenschow die Leitung der Sitzung an seine Stellvertreterin, Frau Hillbrecht.
Herr Lenschow rückt vom Tisch ab und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung aktiv teil.
Frau Hillbrecht übergibt nach einleitenden Worten an Frau Prahl das Wort.
Frau Prahl erläutert die fehlende bzw. nicht abgeschlossene Erschließung für den rechtskräftigen Bebauungsplan. Derzeit erfolgt der gesamte private Verkehr, Liefer- und Dienstleistungsverkehr, von den Anliegern zu den Hinterliegergrundstücken über den landwirtschaftlichen Wirtschaftshof, was der Bebauungsplan nicht vorsieht. Die im Bebauungsplan als mögliche Erschließungsstraße vorgesehene Fläche kann vom Ausbaustatus und der geringen bestehenden Breite nicht als Erschließungsstraße genutzt werden. Dazu kommt die brisante Lage des Weges, dicht an der Bebauung vorbei. Um eine für die Anlieger nutzbare Erschließungsstraße zu bauen wird der Gemeinde empfohlen, die Erschließungsstraße zu verlegen. Um dieses realisieren zu können ist Grunderwerb erforderlich. Wenn die Gemeinde den Grundsatzbeschluss gefasst hat, können die Gespräche mit den Eigentümern beginnen. Es sollte eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde und den Eigentümern gefunden werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Grieben fasst für den Bebauungsplanes Nr. 1 „Gebiet nördlich des Dorfangers“ die Erschließungsstraße zu den Grundstücken nördl. der Nebenstraße – Anlage II den Grundsatzbeschluss, das Amt mit der Durchführung aller Vergaben für die erforderlichen Planungen und den Bau zu beauftragen. Das Amt trifft die Vergabeentscheidung. Die Aufträge werden entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben erteilt.
Das Amt wird beauftragt, eine Erschließungsbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Voraussetzung der weiteren Planung ist der erforderliche Grunderwerb zu klären. Ebenfalls muss der FB II die Erschließungsbeitragssatzung für die Gemeinde Grieben erarbeiten und zum Beschluss bringen. Die Grundstückseigentümer möchten bei den Verhandlungen über die zu erwerbenden Flächen schon wissen was an Beiträgen erhoben wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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