13.04.2023 - 7.3 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 24 „Ernst-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Bürgermeister Kreft erläutert den Sachverhalt.

Herr Stoeter geht noch einmal auf die Zielstellung der Gemeinde ein. Die Ernst-Thälmann-Straße soll von Besucherparkflächen entlastet werden. Die Besucherstellplätze sind im hinteren Grundstücksbereich am Wendehammer möglich.

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 für den in der Anlage dargestellten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ernst-Thälmann-Straße“ nordöstlich der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber der St.-Marien-Kirche, umfassend die Flurstücke 281/1 und 177/1 (teilw.), Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf.
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein Allgemeines Wohngebiet entstehen. Die rückwärtigen Flächen sollen über eine private Straßenverkehrsfläche erschlossen werden.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu

machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (Prokom) übermittelt

- Bekanntmachung erfolgt im weiteren Planverfahren mit dem (Vor-) Entwurf

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Anlagen zur Vorlage