13.06.2023 - 4.2 Geruchsbelästigung

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Wortprotokoll

Frau Schiemansky merkt an, dass vom Klärwerk des Zweckverbandes eine starke Geruchsbelästigung ausgeht. Hierzu teilt Frau Pahl mit, dass die Zuständigkeit beim Landkreis Nordwestmecklenburg liegt.