13.06.2023 - 4.3 Feuerwerksverbot

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Wortprotokoll

Durch die Amtsverwaltung soll ein Feuerwerksverbot in den Orten mit Reetdächern (Rosenhagen, Barendorf) geprüft werden.

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Landkreis NWM als zuständige Behörde erlässt in jedem Jahr eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels. Aus der Verfügung geht hervor, dass in 23942 Barendorf kein Feuerwerk gezündet werden darf und man zu reetgedeckten Häusern einen Abstand einhalten muss. Weiterhin wird festgehalten, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 46 SprengV gelten und mit Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro bedroht sind. Die letzte Verfügung kann hier eingesehen werden: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datei/anzeigen/id/91486,1105/allgemeinverfuegung_feuerwerk_2022_2023.pdf