27.06.2023 - 7.2 Erarbeitung einer Richtlinie zur Gewährung fina...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.

Frau Zacharias hinterfragt den Sinn der Wertgrenze für Anträge natürlicher Personen. Die Richtlinie würde doch bereits eine Reihenfolge der Antragsbearbeitung nebst Prüfung der Verwendungsnachweise vorgeben, sodass es nicht nachvollziehbar ist, warum lediglich hier eine Wertgrenze von 300 € festgelegt wird. Es sollte die ehrenamtliche Bereitschaft unterstützt werden. Bei einer Einschränkung wird die Motivation nicht gefördert. Es wird eine einheitliche Förderung für Projekte, Veranstaltungen oder Maßnahmen der Vereine und natürlichen Personen angeregt.

Herr Prof. Dr. Huzel spricht sich für die Beibehaltung der erarbeiteten Richtlinie aus, da letztlich jeder einzelne Antrag noch gesondert geprüft und entschieden wird.

Frau Zacharias äußert hierzu, dass die Richtlinie bereits Anträge natürlicher Personen ausschließt, wenn der Zuschuss ein Volumen von 300 € überschreitet.

Auch Herr Rathke meldet sich zu Wort und spricht sich ebenfalls aus den zuvor benannten Gründen für eine Aufhebung der Wertgrenze und somit für eine einheitliche Abwicklung für Vereine und natürliche Personen aus.

Herr Prof. Dr. Huzel erteilt Herrn Strutz das Wort.

Herr Strutz weist darauf hin, dass der Sozialausschuss in Anlehnung an Richtlinien anderer Kommunen diesen Entwurf der Richtlinie erarbeitet und zusätzlich natürlichen Personen die Möglichkeit einer Förderung von Veranstaltungen ermöglicht hat. Vergleichbare Richtlinien sehen hingegen nur Förderungen für Vereinstätigkeit vor.

Herr Schulz spricht in diesem Zusammenhang den Seniorenclub sowie Frau Strugalla- D’Costa die Kirchengemeinde an, die ebenfalls gesondert zu betrachten wären.

Herr Prof. Dr. Huzel schließt die Diskussion mit den Worten, dass es sich immer noch um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt und die erarbeitete Richtlinie eine Erleichterung der Vorgehensweise bei mehreren Anträgen auf ein begrenztes Budget darstellen und somit keine Änderung mehr erfahren sollte. Es wird aufgrund der vorgetragenen Bedenken jedoch folgender Beschlussvorschlag unter 1) zur Abstimmung gestellt, bevor dann letztlich unter 2) der grundsätzliche Beschluss zur Anwendung der Richtlinie erfolgt:

Reduzieren

Beschluss zur Änderung der Wertgrenze:

 

  1. Die Gemeinde Lüdersdorf stimmt dem Antrag auf einheitliche Förderung von Vereinsanträgen und Anträgen natürlicher Personen zu und beschließt die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel unter Punkt 1.1 dahingehend zu ändern, dass Anträge von Vereinen und natürlicher Personen einheitlich bis zu einer Wertgrenze von 500,00 € gefördert werden. Alle weiteren Punkte der Fördermittelrichtlinie bleiben bestehen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis zu 1):

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

9

6

0

 

Beschluss zur Richtlinie gesamt:

 

  1. Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel in geänderter Fassung unter Punkt 1.1 gemäß Abstimmung zu 1)

Abstimmungsergebnis zu 2:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

15

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001087&TOLFDNR=1025079&selfaction=print