05.10.2023 - 7.4 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird von Herrn Kreft erläutert.

Hierzu entwickelt sich eine kontroverse Diskussion aller Anwesenden zur Befristung der Befreiung und der Beschränkung der Anzahl der Hunde pro Haushalt.

 

Herr Kreft schlägt folgende Regelung vor:

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer.

Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins im Landkreis Nordwestmecklenburg übernommen werden       für zwei Jahre gewährt. Die Befreiung gilt für einen Hund pro Haushalt. Hunde, die als gefährliche Hunde eingestuft wurden, werden von der Befreiung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

1

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage