05.10.2023 - 7.4 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 29.11.2023
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer.
Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins im Landkreis Nordwestmecklenburg übernommen werden für zwei Jahre gewährt. Die Befreiung gilt für einen Hund pro Haushalt. Hunde, die als gefährliche Hunde eingestuft wurden, werden von der Befreiung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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390,5 kB
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314,1 kB
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