11.07.2023 - 6.2 Mannschaftstransportwagen Feuerwehr Schönberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 23.08.2023
- Datum:
- Di., 11.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Busse erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass die Firma Palmberg vorübergehend ein Fahrzeug für die FFW zur Verfügung stellen kann.
Unter den Anwesenden entsteht eine Debatte bezüglich der Reparatur des defekten MTW. Es entsteht eine Diskussion darüber, ob für die FFW ein junges Gebrauchtfahrzeug beschafft werden könnte, da ein solches die benötigten Voraussetzungen für die FFW ebenfalls erfüllen würden.
Fazit: Es sollen weitere Fahrzeugangebote eingeholt werden. Der Finanzausschuss favorisiert die Ersatzbeschaffung eines jungen Gebrauchtwagens als MTW im Jahr 2023, sofern Mittel im Haushalt bereitgestellt werden können. Der Förderverein der FFW Schönberg bestätigte die Absicht, auch für ein Gebrauchtfahrzeug einen Spendenzuschuss von 12.000 € an die Stadt Schönberg zu leisten. Der Verkauf des Altfahrzeugs soll wenn möglich über die Plattform „Zollauktion.de“ im Bieterverfahren erfolgen. Herr Gutt vom Amt Schönberger Land möge bitte die Voraussetzungen klären und den MTW dort platzieren.
Bezüglich einer weiterführenden Ausstattung mit Funk und Feuerwehrtechnik sollen konkrete Angebote als Minimallösung eingeholt werden, da das Fahrzeug im Falle einer Beschaffung auch städtisch einvernehmlich genutzt werden können sollte. Etwaige Umbaumaßnahmen könnten auch in 2024 erfolgen.
Der Finanzausschuss bittet um den Stand der Investitionen für das Jahr 2023 bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung fasst den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines MTW als junges Gebrauchtfahrzeug mit den für die Sonderzulassung erforderlichen Umbauten. Voraussetzungen für die Beschaffung des Fahrzeugs ist die Förderung durch den Förderverein der Feuerwehr und dass im Haushalt 2023 Mittel bereit gestellt werden können.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert, die Zuschlagserteilung obliegt dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
265,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
126,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
219,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
285,5 kB
|