20.07.2023 - 10.9 Brandschutzsanierung Schule

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Wortprotokoll

Die Sommerferien werden nicht für die Sanierung ausreichen. Rechtlicher Beistand über einen Baurechtrechtsanwalt sollte konsultiert werden.

Brandschutztüren und Marlerarbeiten seien am problematischsten.

Nachträge könne keine Vertragsfristen ändern. Ingenieurbüro und Verwaltung seien völlig überfordert.

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Beschluss:

Hinsichtlich der Brandschutztechnischen Ertüchtigung der Gesamtschule Schönberg ist eine juristische Beratung erforderlich (Basis Bauausschussprotokoll vom 13.07.2023 Tagesordnungspunkt 5). Fraglich ist u.a., ob Nachträge die Vertragsfristen aussetzen.

Die Stadtvertretung Schönberg beauftragt das Amt Schönberger Land, einen Rechtsanwalt für Bauvertragsrecht bis zum 28.07.2023 zu beauftragen. Ersatzweise beauftragt die Stadt Schönberg allein einen eigenen Rechtsanwalt und behält sich vor, die Kosten auf das Amt Schönberger Land umzulegen.

 Kostendeckung über PSK: 11.11401.56250000

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

zur Kenntnis genommen -siehe Protokoll Besprechung vom 10.01.2024 mit Fristsetzung durch das Amt an den Architekten Fertigstellung 16.08.2024