20.07.2023 - 6.2 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

  1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet, umfassend einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“, umfassend die Flurstücke 178/3 (teilw.), 240/1, 240/2, 241/4, 241/5 und 241/6, der Flur 3, der Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt werden.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb des Geltungsbereiches soll entsprechend des Ursprungsplanes eine Bebauung in zweiter Reihe realisiert werden. Durch die konkrete Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Ursprungsplan ist eine Bebauung nunmehr nicht entsprechend der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten und Eigentumsverhältnisse möglich. Deshalb müssen die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte geprüft und innerhalb des Plangebietes verschoben werden. Um die Erschließung der Grundstücke nachhaltig zu sichern, wird die im Norden befindliche Erschließungsstraße in den Geltungsbereich einbezogen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001106&TOLFDNR=1025543&selfaction=print