20.07.2023 - 6.3 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusam...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert die Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes. Eine Änderung erfolgt in Form einer Aufforstung und eines Sondergebietes für Recycling.

Der Landkreis NWM, hat seine Zustimmung gegeben, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes in einem vereinfachten Verfahren durch die Gemeinde zu erarbeiten ist. Das heißt, mit einmaliger Beteiligung der Behörden und einmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen und Einwände abgegeben und haben keine wesentlichen Anmerkungen geäußert. Abstimmungen mit dem Forstamt sind vorgenommen worden. Nach umfangreicher Variantenuntersuchung zur Realisierung der Einfahrt in das Gebiet ist es dennoch erforderlich, 3 Alleebäume zu fällen. Diese Entscheidung wird durch die UNB akzeptiert.

Anmerkungen privater Personen haben die grundsätzliche Existenz der Deponie zum Inhalt. Die Abwägung erklärt, dass ein F-Plan bzw. ein B-Plan nicht die Existenz oder der Nicht-Existenz der Deponie als solches zum Inhalt hat und rechtlich kein Instrument darstellt, um über diesen Grundsatz zu befinden. Herr Hufmann erläutert die aufgeführten Punkte im Einzelnen und geht auf die Abwägung ein.

Die Lage der Trinkwasserleitung wird im Zuge der Erschließung festgestellt.

 

Ergänzungen der SPD-Fraktion zu den Anmerkungen von Herrn Uilderks:

 

  1. Die Schließung der Deponie 2035 gilt nur für gefährliche DK III Abfälle.
  2. Änderung B-Plan Nr. 18 - Änderungsvorschläge lagen öffentlich aus und wurden öffentlich im Bauausschuss behandelt. Beschlüsse dazu gibt es bisher keine.
  3. Schienenanbindung: Bahnanschluss ist faktisch unrealistisch; es gibt generell keine Gesetzlichkeit, den Lieferverkehr zwingend auf die Schiene zu verlegen.
  4. Hanglage / Starkregen – Hierzu gibt es keine Ergänzungen.
  5. genehmigungsrechtlicher Status – Der Betrieb ist nach Auffassung der Gemeinde rechtmäßig - Drucksache des Landtages 7/4243, Abschnitte 4.1.3 und 4.1.5 aus 2019, in der erklärt wird, dass nach Ansicht des Landtages die Altgenehmigung der Deponie auch nach der Wende Bestand hat. Nicht betroffen ist die multifunktionale Abdeckung. diese ist 2013 beantragt und genehmigt worden und wurde angefangen zu bauen. Inzwischen existiert ein Urteil, durch welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, welches die Gemeinde begrüßt. Eine schnelle Bearbeitung wird erwartet.
  6. Bodenbeschaffenheit – Hierzu gibt es keine ergänzenden Einwände / Anmerkungen.
  7. Erholungsfunktion – Hierzu gibt es keine ergänzenden Einwände / Anmerkungen.
  8. wirtschaftliche Lage - Ergänzung: Aufgrund der allgemeinen Finanzlage erhält die Gemeinde keine Fördermittel. Dagegen steigen die Ausgaben durch die wachsende Zahl der Kinder. Stabile Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind erforderlich, um die Aufgaben der zukünftigen energetischen Aufgaben, sowie Erweiterung von Schule und Sporteinrichtungen zu gewährleisten.
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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage + Ergänzungen s. Wortprotokoll 1-8. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Einwendern, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001106&TOLFDNR=1025586&selfaction=print