05.10.2023 - 7.6 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Man verständigt sich darauf, dass man der Empfehlung des Haupausschusses folgt.

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Beschluss:

Die Stadt Schönberg beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/Einw. (10 %). Gemeinden die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.

Insbesondere ist die Gründung einer Energieagentur mit den lokalen Gemeinden und der IAG zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beantragung der kommunalen Wärmeplanung nicht mehr möglich, da Portal geschlossen wurde aufgrund der Bundeshaushaltssperre.