05.10.2023 - 7.11 Satzung der Stadt Schönberg über die 1. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 14.11.2023
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der erneute Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 – 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften sowie der erneute Entwurf der Begründung und der Umweltbericht werden im ergänzenden Verfahren nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Die erneuten Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 – 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg bestimmt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass nur Stellungnahmen zu geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.